413.253
FMS
CH-TG
§ 32 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Vorausgesetzte Leistungen
Erwerb der Fachmaturität Soziale Arbeit
§ 32 RRV FMS · Vorausgesetzte Leistungen
1. Nach Erwerb des Fachmittelschulausweises Soziale Arbeit sind folgende Leistungen zu erbringen
1. * Nachweis von 40 Wochen Arbeitspraxis, davon mindestens 24 Wochen in einem Betrieb des Sozialwesens
2. * Abfassen und Präsentieren einer Fachmaturitätsarbeit mit Bezug zum Praktikum