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413.253 FMS CH-TG

§ 32 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Vorausgesetzte Leistungen

Erwerb der Fachmaturität Soziale Arbeit
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§ 32 RRV FMS · Vorausgesetzte Leistungen

1. Nach Erwerb des Fachmittelschulausweises Soziale Arbeit sind folgende Leistungen zu erbringen

1. * Nachweis von 40 Wochen Arbeitspraxis, davon mindestens 24 Wochen in einem Betrieb des Sozialwesens

2. * Abfassen und Präsentieren einer Fachmaturitätsarbeit mit Bezug zum Praktikum

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