413.253
FMS
CH-TG
§ 31d Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Zulassung zur Prüfung
Erwerb der Fachmaturität Pädagogik
§ 31d RRV FMS · Zulassung zur Prüfung
1. Für eine Zulassung zur Prüfung muss die Note für die Fachmaturitätsarbeit mindestens 4 betragen.
2. Wer aufgrund einer ungenügenden Note für die Fachmaturitätsarbeit nicht zur Prüfung zugelassen wird, kann das Fachmaturitätsjahr einmal wiederholen.