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413.253 FMS CH-TG

§ 30 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Wiederholung der Fachmaturität

Erwerb der Fachmaturität Gesundheit/Naturwissenschaften
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§ 30 RRV FMS · Wiederholung der Fachmaturität

1. Wenn die Fachmaturitätsarbeit oder das Praktikum ungenügend bewertet wurden, sind sowohl die Fachmaturitätsarbeit als auch das Praktikum zu wiederholen.

2. Eine Wiederholung ist einmal möglich. Der Einführungskurs kann freiwillig wiederholt werden, wenn er mit «bestanden» bewertet wurde.

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