413.253
FMS
CH-TG
§ 26 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Einführungskurs
Erwerb der Fachmaturität Gesundheit/Naturwissenschaften
§ 26 RRV FMS · Einführungskurs
1. Der Einführungskurs Gesundheit wird am Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales absolviert, mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen und mit «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet.
2. Der Einführungskurs Naturwissenschaften ist gemäss Vorgaben der Schulleitung zu absolvieren. Dieser wird mit «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet.
3. Bei der Bewertung «nicht bestanden» kann bei der Fachrichtung Gesundheit die Prüfung und bei der Fachrichtung Naturwissenschaften der Einführungskurs einmal wiederholt werden.