413.253
FMS
CH-TG
§ 25 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Vorausgesetzte Leistungen
Erwerb der Fachmaturität Gesundheit/Naturwissenschaften
§ 25 RRV FMS · Vorausgesetzte Leistungen
1. Nach Erwerb des Fachmittelschulausweises Gesundheit/Naturwissenschaften sind folgende Leistungen zu erbringen
1. * Einführungskurs im Umfang von mindestens vier Wochen in der Fachrichtung Gesundheit oder Naturwissenschaften
2. * Nachweis von mindestens 24 Wochen Praktikum in der gleichen Fachrichtung in einer Institution des Gesundheitswesens oder der Naturwissenschaften
3. * Abfassen und Präsentieren einer Fachmaturitätsarbeit mit Bezug zum Praktikum