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413.253 FMS CH-TG

§ 25 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Vorausgesetzte Leistungen

Erwerb der Fachmaturität Gesundheit/Naturwissenschaften
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§ 25 RRV FMS · Vorausgesetzte Leistungen

1. Nach Erwerb des Fachmittelschulausweises Gesundheit/Naturwissenschaften sind folgende Leistungen zu erbringen

1. * Einführungskurs im Umfang von mindestens vier Wochen in der Fachrichtung Gesundheit oder Naturwissenschaften

2. * Nachweis von mindestens 24 Wochen Praktikum in der gleichen Fachrichtung in einer Institution des Gesundheitswesens oder der Naturwissenschaften

3. * Abfassen und Präsentieren einer Fachmaturitätsarbeit mit Bezug zum Praktikum

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