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413.253 FMS CH-TG

§ 24 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Fachmittelschulausweis

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§ 24 RRV FMS · Fachmittelschulausweis

1. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den Fachmittelschulausweis, der von der Chefin oder dem Chef des Departements für Erziehung und Kultur und der Rektorin oder dem Rektor unterzeichnet wird. Er enthält die Fachmittelschulausweisnoten sowie das Thema der selbstständigen Arbeit FMS.

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