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413.253 FMS CH-TG

§ 17 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Hilfsmittel

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§ 17 RRV FMS · Hilfsmittel

1. Die Schulleitung bezeichnet auf Antrag der Lehrpersonen die erlaubten Hilfsmittel.

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