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413.253 FMS CH-TG

§ 16 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Prüfungsdauer

... - Abschluss
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§ 16 RRV FMS · Prüfungsdauer

1. Die schriftlichen Prüfungen dauern in jedem Fach mindestens zwei und höchstens drei Stunden. Die Schulleitung entscheidet nach Anhören der Fachlehrpersonen über Art und Dauer in den einzelnen Fächern.

2. Die mündlichen Prüfungen dauern in jedem Fach pro Schülerin oder Schüler eine Viertelstunde.

3. ...

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