413.253
FMS
CH-TG
§ 13 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Selbstständige Arbeit FMS
... - Abschluss
§ 13 RRV FMS · Selbstständige Arbeit FMS
1. Im dritten Jahr ist unter der Leitung einer Fachlehrperson eine selbstständige Arbeit FMS anzufertigen.
2. Die selbstständige Arbeit FMS wird mit einer halben oder ganzen Note bewertet. Diese zählt als Fachmittelschulausweisnote.