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413.253 FMS CH-TG

§ 12 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Prüfungskommission

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§ 12 RRV FMS · Prüfungskommission

1. Die Prüfungskommission besteht aus den Hauptlehrerinnen und Hauptlehrern und den Lehrbeauftragten der Fachmittelschulausweisfächer sowie den Expertinnen und Experten.

2. Den Vorsitz führt ein Mitglied der Schulleitung.

3. Die Prüfungskommission hält die Prüfungsergebnisse fest und entscheidet über den Erwerb des Fachmittelschulausweises. Sie kann unter Würdigung aller Umstände maximal eine Fachmittelschulausweisnote verändern.

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