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§ 9 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Beurteilung

Unterricht
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§ 9 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Beurteilung

1. Am Ende eines Semesters erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis.

2. Die EFZ- und die BM-Fächer gemäss Stundentafel und die selbständige Arbeit werden wie folgt mit Noten bewertet

1. Note 6: sehr gut

2. Note 5: gut

3. Note 4: genügend

4. Note 3: ungenügend

5. Note 2: schwach

6. Note 1: sehr schwach

3. Halbe Noten sind gestattet.

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