413.228
IDPA
CH-TG
§ 9 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Beurteilung
Unterricht
§ 9 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Beurteilung
1. Am Ende eines Semesters erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis.
2. Die EFZ- und die BM-Fächer gemäss Stundentafel und die selbständige Arbeit werden wie folgt mit Noten bewertet
1. Note 6: sehr gut
2. Note 5: gut
3. Note 4: genügend
4. Note 3: ungenügend
5. Note 2: schwach
6. Note 1: sehr schwach
3. Halbe Noten sind gestattet.