413.228
IDPA
CH-TG
§ 8 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Unterricht
Unterricht
§ 8 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Unterricht
1. Der Unterricht richtet sich nach der Stundentafel im Anhang.
2. Zusätzlich ist im Laufe der Ausbildung eine selbständige Arbeit zu verfassen.