413.228
IDPA
CH-TG
§ 7 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Probezeit
Aufnahme
§ 7 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Probezeit
1. Die Schülerinnen und Schüler werden auf Probe in das erste Semester aufgenommen. Definitiv aufgenommen wird, wer am Ende des ersten Semesters gemäss den Promotionsbestimmungen definitiv promoviert werden kann.