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IDPA
CH-TG
§ 6 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Aufnahmeverfahren
Aufnahme
§ 6 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Aufnahmeverfahren
1. Das Aufnahmeverfahren gliedert sich in folgende Teile
1. Empfehlung der Lehrpersonen der zuletzt besuchten Schule
2. Standardisierter Eignungstest
3. Eignungsgespräch
2. Zum Eignungsgespräch werden nur diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, die gemäss standardisiertem Eignungstest und der Empfehlung Potenzial für die Informatikmittelschule haben.
3. Die drei Teile des Aufnahmeverfahrens haben bei der Rangierung der Kandidatinnen und Kandidaten dasselbe Gewicht.
4. Die Zahl der Aufnahmen ist durch die Anzahl bewilligter Klassen beschränkt.