413.228
IDPA
CH-TG
§ 5 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Aufnahmebedingungen
Aufnahme
§ 5 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Aufnahmebedingungen
1. Die Aufnahme in die erste Klasse der IMS erfolgt im Anschluss an die dritte Klasse der Sekundarstufe I.
2. Kandidatinnen und Kandidaten durchlaufen das Aufnahmeverfahren in der dritten Klasse der Sekundarstufe I. Sie werden zugelassen, wenn sie nicht mehr als zwei Jahre älter als der Jahrgang der Klasse sind.
3. Aufgenommen wird, wer das Aufnahmeverfahren bestanden hat.
4. Die Schulleitung kann Ausnahmen bewilligen.