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§ 31 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Berufsmaturitätsausweis

Berufsmaturitätsprüfung
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§ 31 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Berufsmaturitätsausweis

1. Der Berufsmaturitätsausweis wird von der Chefin oder vom Chef des DEK und von der Rektorin oder vom Rektor unterzeichnet.

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