413.228
IDPA
CH-TG
§ 27 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Prüfungskommission
Berufsmaturitätsprüfung
§ 27 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Prüfungskommission
1. Die Prüfungskommission besteht aus den beteiligten Lehrpersonen sowie den Expertinnen und Experten.
2. Ein Mitglied der Schulleitung führt den Vorsitz.
3. Die Prüfungskommission hält die Prüfungsergebnisse fest und entscheidet über das Bestehen der Prüfung. Sie kann unter Würdigung aller Umstände eine Berufsmaturanote verändern.