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§ 24 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Zulassung

Berufsmaturitätsprüfung
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§ 24 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Zulassung

1. Zur Prüfung zugelassen werden Kandidatinnen und Kandidaten, die drei Jahre den Unterricht an einer vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannten IMS erfolgreich besucht haben, davon mindestens die letzten zwei Semester an der IMS der Kantonsschule Frauenfeld.

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