413.228
IDPA
CH-TG
§ 22 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Organisation
Berufsmaturitätsprüfung
§ 22 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Organisation
1. Die Berufsmaturitätsprüfung steht unter der Leitung der Schulleitung und wird in der Regel von Lehrpersonen abgenommen, die die Schülerinnen und Schüler in den Prüfungsfächern unterrichtet haben.
2. Das Amt für Mittel- und Hochschulen (AMH) ernennt auf Vorschlag der Schulleitung die Expertinnen und Experten. Diese überwachen die mündlichen Prüfungen und wirken bei der Notengebung mit.