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§ 21 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Ausweise

Qualifikationsverfahren EFZ
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§ 21 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Ausweise

1. Die Resultate der Informatik-Grundbildung, der Module der überbetrieblichen Kurse und der IPA werden dem ABB mitgeteilt.

2. Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis wird vom ABB, der Notenausweis von der Schule ausgestellt.

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