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§ 2 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Ausbildungsmodell

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§ 2 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Ausbildungsmodell

1. Die Ausbildung erfolgt nach dem Modell 3 + 1. Sie setzt sich aus einer dreijährigen schulischen und einer einjährigen praktischen Ausbildung zusammen.

2. Es handelt sich um eine schulisch organisierte Grundbildung gemäss Art. 6 lit. b der Verordnung über die Berufsbildung (BBV).

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