413.228
IDPA
CH-TG
§ 19 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Module der Informatikfächer und Individuelle Praktische Arbeit (IPA)
Qualifikationsverfahren EFZ
§ 19 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Module der Informatikfächer und Individuelle Praktische Arbeit (IPA)
1. Die Module der Informatik-Grundbildung als Bestandteil der Informatikfächer EFZ werden in den ersten drei Ausbildungsjahren absolviert. Die Bewertung von Prüfungs- und anderen Modularbeiten erfolgt mit Noten gemäss § 9 Abs. 2 und Abs. 3.
2. Die IPA wird im 4. Ausbildungsjahr absolviert und steht unter der Leitung der zuständigen kantonalen Chefexpertin oder des kantonalen Chefexperten.