413.228
IDPA
CH-TG
§ 18 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA)
Bildung in beruflicher Praxis
§ 18 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA)
1. Zur Erlangung der Berufsmaturität ist im 4. Ausbildungsjahr die IDPA zu absolvieren. Themenwahl, Betreuung, Durchführung, Bewertung und Bestehensnorm richten sich nach dem Rahmenlehrplan des Bundes für die Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Wirtschaft (Rahmenlehrplan), und den darauf aufbauenden Allgemeinen Bestimmungen der IMS zur IDPA.
2. Die Bewertung erfolgt mit Noten gemäss § 9 Abs. 2 und Abs. 3.