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IDPA
CH-TG
§ 17 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Überbetriebliche Kurse
Bildung in beruflicher Praxis
§ 17 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Überbetriebliche Kurse
1. Die zuständige Organisation der Arbeitswelt (OdA) organisiert die Durchführung von zwei Modulen der überbetrieblichen Kurse. Die weiteren Module werden schulintern durchgeführt.
2. Die IMS tauscht sich regelmässig mit der zuständigen OdA zu Themen der Qualitätssicherung aus.
3. Zur Unterstützung der kantonalen und gesamtschweizerischen Verbandsaufgaben entrichtet die IMS einen jährlichen Pauschalbeitrag pro Schülerin oder Schüler an die kantonale OdA. Die Höhe des Betrags legt das Departement für Erziehung und Kultur (DEK) fest.