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IDPA
CH-TG
§ 16 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Berufspraxis
Bildung in beruflicher Praxis
§ 16 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Berufspraxis
1. Zur Erlangung des EFZ ist ein betriebliches Praktikum im Fachbereich von mindestens 220 Arbeitstagen zu absolvieren.
2. Die Schule koordiniert den Praktikumseinsatz und schliesst einen Praktikumsvertrag mit dem Praktikumsbetrieb ab. Der Praktikumsvertrag ist vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) genehmigen zu lassen.