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§ 10 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld (IMS-Verordnung) - Promotionstermin und -fächer

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§ 10 Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld · Promotionstermin und -fächer

1. Am Ende eines Semesters entscheidet der Konvent aufgrund der Zeugnisnoten in den Promotionsfächern, ob eine Schülerin oder ein Schüler in das nächste Semester befördert werden kann.

2. Promotionsfächer sind die EFZ- und BM-Fächer gemäss Stundentafel im Anhang ausser Sport.

3. Die Promotionsnote im Fachbereich Informatik ist das auf halbe Noten gerundete Mittel der Zeugnisnoten der im Semester zum Fachbereich gehörenden Fächer gemäss Stundentafel.

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