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413.226 MKV CH-TG

§ 2 Verordnung über die Maturitätsabteilung an den thurgauischen Kantonsschulen (MKV) - Maturitätsfächer und obligatorische Fächer

Unterricht
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§ 2 MKV · Maturitätsfächer und obligatorische Fächer

1. Die Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach, ein Ergänzungsfach und die Maturaarbeit bilden die Maturitätsfächer.

2. Grundlagenfächer sind

1. Deutsch

2. Französisch

3. Englisch

4. Mathematik

5. Biologie

6. Chemie

7. Physik

8. Geschichte

9. Geographie

10. Bildnerisches Gestalten und Musik

3. Mögliche Schwerpunktfächer sind

1. Latein

2. Italienisch

3. Spanisch

4. Physik und Anwendungen der Mathematik

5. Biologie und Chemie

6. Wirtschaft und Recht

7.* Bildnerisches Gestalten

8.* Russisch

4. Mögliche Ergänzungsfächer sind

1. Physik

2. Chemie

3. Biologie

4. Anwendungen der Mathematik

4a. Informatik

5. Geschichte

6. Geographie

7. Wirtschaft und Recht

8. Philosophie

9. Pädagogik/Psychologie

10. Bildnerisches Gestalten

11. Musik

12. Sport

5. Alle Schülerinnen und Schüler belegen als weitere obligatorische Fächer

1. Wirtschaft und Recht

2. Informatik

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