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§ 3 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen - Bewertung

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§ 3 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen · Bewertung

1. Die Leistungen werden in jedem Fach wie folgt bewertet

1. Note 6: sehr gut

2. Note 5: gut

3. Note 4: genügend

4. Note 3: ungenügend

5. Note 2: schwach

6. Note 1: sehr schwach

2. Halbe Noten sind gestattet.

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