413.224
CH-TG
§ 28 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen - Maturitätszeugnis
Besondere Bestimmungen für den Kunst- und Sportlehrgang
§ 28 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen · Maturitätszeugnis
1. Im Maturitätszeugnis wird zusätzlich das Spezialgebiet aufgeführt.