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§ 27 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen - Erfahrungsnote

Besondere Bestimmungen für den Kunst- und Sportlehrgang
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§ 27 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen · Erfahrungsnote

1. Für die Schülerinnen und Schüler des Kunst- und Sportlehrgangs mit den Spezialgebieten Musik oder Bildnerisches Gestalten ist die Erfahrungsnote im Schwerpunktfach die letzte Zeugnisnote des entsprechenden Fachs.

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