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§ 25a Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen - Ergänzungsfächer

Besondere Bestimmungen für den Kunst- und Sportlehrgang
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§ 25a Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen · Ergänzungsfächer

1. In Abweichung zu § 11 Abs. 4 ist auch Philosophie als Ergänzungsfach möglich.

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