413.224
CH-TG
§ 23 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen - Bewertung der Leistungen im Spezialgebiet
Besondere Bestimmungen für den Kunst- und Sportlehrgang
§ 23 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen · Bewertung der Leistungen im Spezialgebiet
1. Die Leistungen im Spezialgebiet werden mit erfüllt oder nicht erfüllt bewertet.