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§ 23 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen - Bewertung der Leistungen im Spezialgebiet

Besondere Bestimmungen für den Kunst- und Sportlehrgang
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§ 23 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen · Bewertung der Leistungen im Spezialgebiet

1. Die Leistungen im Spezialgebiet werden mit erfüllt oder nicht erfüllt bewertet.

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