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§ 22 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen - Promotionsfächer

Besondere Bestimmungen für den Kunst- und Sportlehrgang
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§ 22 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen · Promotionsfächer

1. Für die Promotion massgebend sind die Beurteilungen in den folgenden Fächern

1. Muttersprache: Deutsch

2. Erste Fremdsprache: Französisch oder Italienisch

3. Zweite Fremdsprache: Englisch oder Französisch oder Italienisch

4. Mathematik

5. Biologie

6. Chemie

7. Physik

8. Geschichte

9. Geographie

10. Bildnerisches Gestalten

11. Musik

12. Pädagogik/Psychologie

13. Philosophie

14. * ...

15. * Wirtschaft und Recht

16. * Informatik

17. * Sport

18. * Spezialgebiet

19. * Schwerpunktfach

20. * Ergänzungsfach

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