§ 2 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen - Promotionsfächer und Promotionstermin
§ 2 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen · Promotionsfächer und Promotionstermin
1. Für die Promotion massgebend sind die Beurteilungen in den folgenden Fächern
1. Muttersprache: Deutsch
2. Erste Fremdsprache: Französisch oder Italienisch
3. Zweite Fremdsprache: Englisch oder Französisch oder Italienisch
4. Mathematik
5. Biologie
6. Chemie
7. Physik
8. Geschichte
9. Geographie
10. Bildnerisches Gestalten (Zeichnen und Werken)
11. Musik (Musik und Instrument)
12. Pädagogik/Psychologie
13. Philosophie
14. * Instrument dritte Klasse
15. * Wirtschaft und Recht
16. Sport
17. Allgemeine Didaktik
18. * Praktikum dritte Klasse inklusive Tagespraxis
19. * Praktikum vierte Klasse
20. * Informatik
21. * Schwerpunktfach
22. * Ergänzungsfach
2. ...
3. Den Schülerinnen und Schülern der ersten und zweiten Klasse wird am Ende jedes Semesters ein Zeugnis abgegeben, den Schülerinnen und Schülern der dritten und vierten Klasse nur auf Ende des Schuljahrs.
4. Der Konvent entscheidet im ersten und zweiten Schuljahr am Ende eines Semesters aufgrund der Zeugnisnoten in den Promotionsfächern, ob eine Schülerin oder ein Schüler in das nächste Semester befördert werden kann. Im dritten und vierten Schuljahr erfolgt eine Jahrespromotion. Für provisorisch beförderte Schülerinnen und Schüler wird in der dritten und vierten Klasse am Ende des ersten Semesters ein Zwischenzeugnis erstellt.