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§ 16 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen - Erfahrungsnote

Maturitätsprüfung
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§ 16 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen · Erfahrungsnote

1. Die Erfahrungsnote ist die Zeugnisnote des letzten Ausbildungsjahrs im betreffenden Fach beziehungsweise in der betreffenden Fächergruppe gemäss § 11.

2. Die Erfahrungsnote im Schwerpunktfach errechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten Zeugnisnoten der Fächer Zeichnen, Werken, Musik und Instrument beziehungsweise Pädagogik/Psychologie und Philosophie.

3. Die Erfahrungsnote im Ergänzungsfach ist die letzte Zeugnisnote im Fach Zeichnen, Werken, Musik/Instrument, Pädagogik/Psychologie, Sport oder Physik.

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