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§ 12 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen - Prüfungsfächer

Maturitätsprüfung
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§ 12 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen · Prüfungsfächer

1. Prüfungsfächer sind

1. Deutsch: schriftlich und mündlich

2. * Französisch oder Italienisch: schriftlich und mündlich

3. Mathematik: schriftlich und mündlich

4. Biologie oder Physik: schriftlich und mündlich

5. Schwerpunktfach: schriftlich oder praktisch

2. Die Schülerinnen und Schüler können wählen, ob sie im Schwerpunktfach in Zeichnen oder Werken oder Musik/Instrument beziehungsweise in Pädagogik/Psychologie oder Philosophie geprüft werden.

3. Die Rektorin oder der Rektor entscheidet nach Absprache mit den Fachgruppen, ob die Schülerinnen und Schüler in Biologie oder Physik geprüft werden.

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