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§ 11 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen - Maturitätsfächer

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§ 11 Verordnung über die Ausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen · Maturitätsfächer

1. Zu den Maturitätsfächern gehören die Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach, die Ergänzungsfächer und die Maturaarbeit.

2. Grundlagenfächer sind

1. Muttersprache: Deutsch

2. Erste Fremdsprache: Französisch oder Italienisch

3. Zweite Fremdsprache: Englisch oder Französisch oder Italienisch

4. Mathematik

5. Biologie

6. Chemie

7. Physik

8. Geschichte

9. Geographie

10. * Bildnerisches Gestalten (Zeichnen, Werken) und Musik (Musik und Instrument in der ersten und zweiten Klasse)

3. Schwerpunktfach ist entweder Bildnerisches Gestalten und Musik (zwei Fächer aus den Fächern Zeichnen, Werken, Musik und Instrument) oder Pädagogik/Psychologie und Philosophie.

4. Ergänzungsfächer sind

1. Bildnerisches Gestalten (Zeichnen oder Werken)

2. Musik (Musik und Instrument)

3. Pädagogik/Psychologie

4. Sport

5. * Physik

5. Wird als Schwerpunkt nicht Pädagogik/Psychologie und Philosophie gewählt, muss Pädagogik/Psychologie als Ergänzungsfach gewählt werden.

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