413.223
CH-TG
§ 3 Verordnung über die Aufnahme in die Maturitäts- und Fachmittelschulen - Prüfungszeitpunkt
§ 3 Verordnung über die Aufnahme in die Maturitäts- und Fachmittelschulen · Prüfungszeitpunkt
1. Die Aufnahmeprüfung wird in der Regel in der 2. oder 3. Klasse der Sekundarstufe I abgelegt.
2. ...