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§ 2 Verordnung über die Aufnahme in die Maturitäts- und Fachmittelschulen - Aufnahmebedingungen

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§ 2 Verordnung über die Aufnahme in die Maturitäts- und Fachmittelschulen · Aufnahmebedingungen

1. In die 1. Klasse der Maturitätsschulen oder der Fachmittelschulen wird aufgenommen, wer die entsprechende Aufnahmeprüfung bestanden hat.

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