413.142
CH-TG
§ 8 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen - Akademische Berufsberatung
Allgemeines
§ 8 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen · Akademische Berufsberatung
1. Die akademische Berufsberatung wird durch die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung sichergestellt.