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§ 8 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen - Akademische Berufsberatung

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§ 8 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen · Akademische Berufsberatung

1. Die akademische Berufsberatung wird durch die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung sichergestellt.

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