413.142
CH-TG
§ 11 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen - Konferenz der Rektoren und Rektorinnen
Organe
§ 11 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen · Konferenz der Rektoren und Rektorinnen
1. Die Rektoren und Rektorinnen der kantonalen Mittelschulen bilden unter der Leitung des Chefs oder der Chefin des Amts für Mittel- und Hochschulen die Konferenz der Rektoren und Rektorinnen.
2. Sie ist Beratungsorgan des Departements und unterstützt das Amt für Mittel- und Hochschulen in der Koordination schulübergreifender Geschäfte und Fragen.
3. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung.