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§ 11 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen - Konferenz der Rektoren und Rektorinnen

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§ 11 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen · Konferenz der Rektoren und Rektorinnen

1. Die Rektoren und Rektorinnen der kantonalen Mittelschulen bilden unter der Leitung des Chefs oder der Chefin des Amts für Mittel- und Hochschulen die Konferenz der Rektoren und Rektorinnen.

2. Sie ist Beratungsorgan des Departements und unterstützt das Amt für Mittel- und Hochschulen in der Koordination schulübergreifender Geschäfte und Fragen.

3. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung.

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