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§ 10a Verordnung über die Organisation der Mittelschulen - Schulkosten und Gebühren

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§ 10a Verordnung über die Organisation der Mittelschulen · Schulkosten und Gebühren

1. Die Erziehungsberechtigten der Schüler und Schülerinnen tragen die Kosten für Exkursionen, Sonderwochen und Sprachzertifikate sowie für das Schulmaterial wie Lehrmittel und digitale Endgeräte abzüglich allfälliger Beiträge des Kantons.

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