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413.142 CH-TG

§ 10 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen - Schulgeld für Ausserkantonale

Allgemeines
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§ 10 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen · Schulgeld für Ausserkantonale

1. Die Höhe des Schulgeldes für ausserkantonale Schüler und Schülerinnen richtet sich nach den Ansätzen anderer Kantone für Thurgauer Schüler und Schülerinnen.

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