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§ 56 Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Berufsfach- und Mittelschulen (RSV BM) - Pflichtlektionenzahl Mittelschulen

Pflichten der Lehrpersonen
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§ 56 RSV BM · Pflichtlektionenzahl Mittelschulen

1. Das Pflichtpensum an Lektionen zu 45 Minuten beträgt

1. * 23 für Deutsch, Alte Sprachen, moderne Fremdsprachen, Mathematik, naturwissenschaftliche sowie geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer, Religion, Lebenskunde, Informatik, Allgemeine Didaktik, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer ohne Anteil Instrumentalunterricht

2. * 26 für Sport, Bildnerisches Gestalten, Gestaltungslehre, Textiles und Nichttextiles Werken, Musik, Chor, Orchester, Rhythmik, Musik im Klassenunterricht, Bürokommunikation, Schreiben

3. 28 für Instrumentalunterricht an der Pädagogischen Maturitätsschule

4. 29 für Instrumentalunterricht an den übrigen Mittelschulen, für Hauswirtschaft und Bürotechnik

2. ...

3. Für andere Unterrichtsbereiche legt die Rektorin oder der Rektor die Pflichtstundenzahl fest.

4. Für Lektionenanrechnungen wird von einem Pflichtpensum von 23 Lektionen ausgegangen.

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