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§ 24 Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Berufsfach- und Mittelschulen (RSV BM) - Folgen einer ungerechtfertigten oder diskriminierenden Kündigung

Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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§ 24 RSV BM · Folgen einer ungerechtfertigten oder diskriminierenden Kündigung

1. Bei missbräuchlichen oder ohne sachlichen Grund ausgesprochenen Kündigungen gelten für die Folgen und die Verwirkung der Ansprüche die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über die missbräuchliche Kündigung sinngemäss.

2. Die Folgen einer diskriminierenden Kündigung aufgrund des Geschlechts richten sich nach den Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes wobei auch eine Entschädigung geltend gemacht werden kann.

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