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§ 17 Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Berufsfach- und Mittelschulen (RSV BM) - Beginn

Entstehung des Arbeitsverhältnisses
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§ 17 RSV BM · Beginn

1. Hält der Anstellungsentscheid nichts anderes fest oder ergibt sich nichts anderes aus den Umständen, beginnt das Arbeitsverhältnis mit dem Anfang des nächsten Semesters am 1. August oder 1. Februar.

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