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413.141 CH-TG

§ 16 Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Berufsfach- und Mittelschulen (RSV BM) - Berufseinführung

Entstehung des Arbeitsverhältnisses
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§ 16 RSV BM · Berufseinführung

1. Neu eingestellte Lehrpersonen durchlaufen eine obligatorische Berufseinführung. Davon ausgenommen werden können erfahrene Lehrpersonen, die bereits an einer anderen Schule unterrichtet haben.

2. ...

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