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§ 14 Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Berufsfach- und Mittelschulen (RSV BM) - Anstellung Lehrbeauftragte

Entstehung des Arbeitsverhältnisses
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§ 14 RSV BM · Anstellung Lehrbeauftragte

1. Lehrbeauftragte 1 im Berufsfachschulbereich werden in der Regel für ein Schuljahr angestellt, wobei der Beschäftigungsumfang für jedes Semester individuell festgelegt wird. Lehrbeauftragte 2 im Berufsfachschulbereich werden semesterweise angestellt.

2. Lehrbeauftragte im Mittelschulbereich werden semesterweise angestellt. Anstellungen als Lehrbeauftragte 1 können um höchstens drei Semester verlängert werden.

3. ...

4. Nach vier Jahren ununterbrochener Anstellung als Lehrbeauftragte oder Lehrbeauftragter kann eine unbefristete Anstellung vorgenommen werden.

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