413.141
CH-TG
§ 14 Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Berufsfach- und Mittelschulen (RSV BM) - Anstellung Lehrbeauftragte
Entstehung des Arbeitsverhältnisses
§ 14 RSV BM · Anstellung Lehrbeauftragte
1. Lehrbeauftragte 1 im Berufsfachschulbereich werden in der Regel für ein Schuljahr angestellt, wobei der Beschäftigungsumfang für jedes Semester individuell festgelegt wird. Lehrbeauftragte 2 im Berufsfachschulbereich werden semesterweise angestellt.
2. Lehrbeauftragte im Mittelschulbereich werden semesterweise angestellt. Anstellungen als Lehrbeauftragte 1 können um höchstens drei Semester verlängert werden.
3. ...
4. Nach vier Jahren ununterbrochener Anstellung als Lehrbeauftragte oder Lehrbeauftragter kann eine unbefristete Anstellung vorgenommen werden.