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Art. 8 Vereinbarung über die Beteiligung des Kantons Thurgau an der Kantonsschule Wil - Dauer und Kündigung

Schlussbestimmungen
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Art. 8 Vereinbarung über die Beteiligung des Kantons Thurgau an der Kantonsschule Wil · Dauer und Kündigung

1. Diese Vereinbarung dauert wenigstens 20 Jahre nach dem Bezug des Neubaus der Kantonsschule Wil.

2. Sie kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Jahren auf das Ende eines Schuljahrs gekündigt werden.

3. Ein begonnener Schulbesuch kann abgeschlossen werden.

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