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Art. 6 Vereinbarung über die Beteiligung des Kantons Thurgau an der Kantonsschule Wil - Grundsatz und Bemessung

Baubeitrag
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Art. 6 Vereinbarung über die Beteiligung des Kantons Thurgau an der Kantonsschule Wil · Grundsatz und Bemessung

1. Der Kanton Thurgau bezahlt dem Kanton St. Gallen einen Beitrag an den Bau der Kantonsschule Wil.

2. Der Beitrag beträgt 20 Prozent der Baukosten nach Abzug der Kosten für den Landerwerb und der Beiträge der Stadt Wil, weiterer Gemeinden sowie Dritter.

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